Auf Grund der allgemeinen Situation können ab sofort keine Kindergruppen-Reitstunden, zunächst bis nach den Osterferien stattfinden.
Ansonsten sind folgende Regeln, laut Vorgabe der FN einzuhalten:
Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:
- Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
- Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
- Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
- Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
- Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
- Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
- Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
- Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
Umfängliche Informationen stellt die FN online bereit.
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