Liebe Mitglieder, Reitschüler, Einsteller und Besucher, bitte beachten: Aktuell gilt in der Reithalle 2G. Weitere Infos im PDF zum Download und hier noch ein Auszug daraus:

“…. Bei einer Reithalle handelt es sich in der Regel um „Innenbereich“, das Reiten und Bewegen der Pferde dort ist also Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb im Innenbereich i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 6 VO-CP. Diese Einordnung hat zur Folge, dass die Benutzung der Reithalle nach der genannten Vorschrift grundsätzlich nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind nur „Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten“ (§ 6 Abs.1 VO-CP) und Personen i.S.d. § 6 Abs. 3 VO-CP (Kinder unter 6 Jahren, Kinder über 6 Jahren, die z.B. in Kitas regelmäßig getestet werden und Schüler). …..”

Schreiben des Pferdesportverband Saar als PDF, 26.11.2021